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AGB

1) Allgemeines

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen zwischen Wahring & Co. Media GmbH (im folgenden Wahring) und ihren Kunden in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den jeweiligen Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Wahring ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

Wahring gibt Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen dem Kunden schriftlich bekannt und weist ihn darauf hin, dass er innerhalb von 6 Wochen diesen Änderungen/Ergänzungen schriftlich widersprechen kann. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als genehmigt.

 

2) Vertragsgegenstand

 

Gegenstand der Geschäftsverbindung zwischen Wahring und dem Kunden ist die Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Personalmarketing, im Employer Branding, im E-Recruiting sowie die ganzheitliche Konzeption, der Entwurf und die Schaltung von Personalanzeigen inkl. Serviceleistungen aus den Bereichen IT und Design sowie Wording für Digital-und Printmedien durch Wahring.

 

Sollte Wahring zu den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungen zusätzliche kostenlose Serviceleistungen erbringen, kann Wahring diese ohne Zustimmung seitens des Kunden einstellen. Wahring setzt den Kundenin solch einem Fall in

Kenntnis.

 

Wahring darf Dritte zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen einsetzen.

 

3) Angebot und Vertragsschluss

 

Die Angebote von Wahring verstehen sich freibleibend. Von Wahring erstellte Kostenanschläge sind unverbindlich. Verträge und Änderungen bestehender Verträge kommen nur und erst dann zustande, wenn wir zugegangene Aufträge oder Bestellungen schriftlich angenommen oder die von unseren Kunden bestellten Leistungen erbracht haben. Wahring hat nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen. An allen, unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.

 

Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben) sind nur annähernd maßgebend. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind.

 

4) Nutzungsrechte

 

Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Leistungsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er uns übergibt, zustehen. Gleichfalls versichert der Kunde, dass er dabei keine Rechte Dritter verletzt hat.

 

Dem Kunden wird seitens Wahring ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht der erstellten Werbemittel und ihrer Inhalte eingeräumt, die im Rahmen der Vertrags- und Auftragserfüllung durch Wahring verwendet oder entwickelt wurden. Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen von uns den Kunden eingeräumt werden, sind uns mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger, Programme, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit von uns erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können. Erstellt und bearbeitet Wahring Werke nach eigenen gestalterischen Maßstäben oder nach Vorgabenwünschen oder Vorlagen des Kunden, so stehen Wahring alle Rechte an den Werken zu. Dies gilt sowohl für vollständig durch Wahring gestaltete Werke als auch für Teile von Waren, deren gestalterische Urheberschaft Wahring zuzurechnen ist, unbenommen fremder Urheberrechte an weiteren Teilen dieser Werke.

 

5) Auftragsbedingungen

 

Fixtermine sind im Auftrag als solche zu kennzeichnen. Zur Verbindlichkeit bedürfen sie einer ausdrücklichen Zustimmung seitens Wahring.

 

Der Kunde hat Wahring alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen (z. B. Bildmaterial, Firmenlogos, Textvorlagen) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wahring macht nur dann Terminzusagen, wenn der Kunde die von Wahring für die Leistungserbringung benötigten Materialien und Informationen spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Bearbeitungsbeginns zur Verfügung stellt.

 

Aufträge des Kunden müssen ihren Inhalt eindeutig und zweifelsfrei erkennen lassen. Bei Verzögerungen oder Mehraufwand, die der Kunde aufgrund der Lieferung nicht eindeutiger und/oder unvollständiger Informationen etc. verursacht hat, ist der Kunde verpflichtet, Wahring den dadurch entstandenen Schaden und Mehraufwendungen zu ersetzen.

 

Wahring behält sich das Eigentum an den gelieferten Werken bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

 

6) Preise, Vergütung

 

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ist die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter vereinbart und hat Wahring die Vergütung für diese Leistung zu verauslagen, so kann Wahring einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen und wird in jeweils gesetzlicher Höhe (derzeit
19 %) in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Zahlungen werden mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig und sind auf das von Wahring benannte Konto zu leisten. Wahring ist berechtigt, dem Kunden eine Rechnung oder Zahlungsaufstellung auch in elektronischer Form zu übermitteln. Kommt der Kunde mit einer Zahlung gegenüber Wahring in Verzug, werden alle anderen Forderungen sofortzur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wahring ist berechtigt, Forderungenaus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken an Dritte weiterzu veräußern und abzutreten.

 

7) Haftung für Inhalte

 

Wahring ist nach Freigabe seitens des Kunden nicht mehr für den Inhalt von Werbemitteln verantwortlich, die von Wahring im Kundenauftrag erstellt bzw. bearbeitet wurden, sofern dies nicht anders vertraglich vereinbartwurde. Falls gegen Wahring strafrechtliche, zivilrechtliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit Inhalten erhoben werden, die der Kunde Wahring zur Verfügung gestellt hat, ist der Kunde verpflichtet,Wahring bei der Abwehr dieser Ansprüche nach besten Kräften zu unterstützen und Wahring von entstehenden Schäden und Aufwendungen inkl. der angemessenen Rechtsverfolgungskosten freizustellen. Erhält der Kunde von möglichen Ansprüchen Dritter gegen ihn wegen derartiger Verletzungen Kenntnis, so hat er Wahring unverzüglich zu unterrichten. Sollte der Kunde wegen eines derartigen Sachverhalts durch einen Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden bzw. worden sein, so ist er verpflichtet, Wahring hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

8) Mängel

 

Bei Sachmängeln gilt Folgendes:

 

Mängel haben die Kunden uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Zunächst ist uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Werkes. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.

 

Gesetzliche Rückgriffsansprüche der Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als ein Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und
-rechte hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.

 

Bei Rechtsmängeln gilt Folgendes:

 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Wahring verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen unsere Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt Folgendes:

 

Wahring wird nach ihrer Wahl auf deren Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Konditionen nicht möglich, stehen den Kunden – unbeschadet irgendwelcher Schadensersatzansprüche – die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt die Regelung betreffend Sachmängeln entsprechend. Vorbehaltlich nachstehender Ziffer sind Ansprüchen der Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls sie die Schutzrechtsverletzung zu vertreten haben oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben der Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von den Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

 

Erbringt Wahring eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, ist der Kunde nur dann zu einem Rücktritt von dem Vertrag oder zu Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung handelt, der Kunde Wahring eine schriftliche Mahnung, mit der Aufforderung, die Leistung binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen vertragsgemäß zu erbringen, hat zukommen lassen und Wahring dennoch nicht binnen dieser Frist geleistet hätte.

 

§ 323 Abs. 2-6 sowie § 326 Abs. 5 BGB bleiben im Übrigen unberührt. In der Fristsetzung ist insbesondere diejenige fällige Leistung genau zu bezeichnen, wegen derer die Fristsetzung ausgesprochen wird (qualifizierte Fristsetzung). Falls Wahring auch innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist nicht oder nicht vertragsgemäß geleistet haben sollte, kann Wahring den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, sich zu erklären, ob er weiterhin auf Nacherfüllung besteht oder von den sonstigen ihm zustehenden Rechtsbehelfen Gebrauch machen möchte. Während des Laufs dieser von Wahring gesetzten Frist kann Wahring die Leistung bis zur Entscheidung des Kunden einstellen.

 

Wahring steht nicht dafür ein, dass HTML-Dokumente mit allen Browsern identisch dargestellt werden. Des Weiteren haftet Wahring nicht in Fällen,in denen

 

a) der Kunde Eingriff am Quelltext vornimmt,
b) Störungen ihren Ursprung in der Qualität des Zugangs zum Internet haben,
c) der Datenverkehr im Internet aufgrund höherer Gewalt beeinflusst wird
d) oder aufgrund von Ereignissen, die Wahring nicht zu vertreten hat.

 

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

 

9) Datenschutz

 

Wahring darf die ihre Kunden betreffenden Daten im Rahmen der
Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen

für diese Zwecke verarbeiten und einsetzen. Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte i.S.d. Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.

 

10) Geheimhaltung

 

Wahring verpflichtet sich dazu, alle im Rahmen des Kundenauftrags bzw. des jeweiligen Vertrages und seiner Durchführung gelangten Informationen geheimzuhalten. Nur nach vorheriger Zustimmung durch den Kunden darf Wahring diese Informationen an Dritte weitergeben.

 

Wahring ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen.

 

11) Schlussbestimmungen

 

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Einschränkungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

Der Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(UN-Kaufrecht). Erfüllungsort ist Hamburg.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Es ist Wahring jedoch unbenommen, am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

 

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise aus anderen Gründen als wegen einer Unvereinbarkeit mit den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches über die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zu treffen, die dem inhaltlich und wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt oder die Lücke ausfüllt.

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